Folgen Sie mir:

Zusammenarbeit und Ablauf

Mit einer kurzen Nachricht über das Kontaktformular oder einem Anruf. Im ersten Gespräch klären wir in etwa 15 Minuten, worum es geht, ob ich der Richtige dafür bin und was der nächste sinnvolle Schritt ist. Dieses Gespräch kostet nichts.

Bundesweit. Mein Sitz ist in Wetter (Ruhr), tätig bin ich deutschlandweit – insbesondere bei Energieaudits, Unternehmensberatungen und größeren Vorhaben. Sprechen Sie mich unabhängig vom Standort einfach an.

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist üblicherweise in drei bis fünf Wochen fertig, eine Energieberatung für ein Gebäude in etwa vier Wochen. Ein Energieaudit für ein Unternehmen dauert je nach Größe und Standortanzahl sechs bis zwölf Wochen.

Sie haben durchgehend mit mir zu tun – von der ersten Anfrage bis zum Verwendungsnachweis. Es gibt kein Callcenter und keine wechselnden Projektleiter.

Nein. Das erste Gespräch, in dem wir Ihr Anliegen klären und den sinnvollen nächsten Schritt festlegen, ist kostenfrei und unverbindlich.

Förderung

Das hängt an der Maßnahme, am Gebäude und daran, welche Boni Sie mitnehmen können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude zahlt eine Grundförderung auf Einzelmaßnahmen; liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, kommt der iSFP-Bonus dazu. Beim Heizungstausch lassen sich mehrere Boni kombinieren, begrenzt auf die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit. Pauschale Zahlen helfen hier wenig – im Erstgespräch rechne ich Ihnen den Betrag für Ihr Vorhaben aus.

Ja. Für Wohngebäude greift das BAFA-Programm „Energieberatung für Wohngebäude“, für Nichtwohngebäude und Anlagen das Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“. Beide übernehmen einen Teil des Beraterhonorars. Ich stelle den Antrag und rechne den Zuschuss direkt ab – Sie zahlen nur den Eigenanteil.

Grundsätzlich vor Vorhabenbeginn, also bevor Sie einen Auftrag erteilen oder eine Anlage bestellen. Wer zuerst beauftragt und danach den Antrag stellt, verliert in aller Regel den kompletten Anspruch. Diese Reihenfolge ist der häufigste und teuerste Fehler.

In den meisten Programmen ist der Anspruch dann verloren. Es gibt aber Gestaltungsmöglichkeiten über Verträge mit aufschiebender Bedingung, und einzelne Programme haben abweichende Regelungen. Sprechen Sie mich an, bevor Sie unterschreiben – danach lässt sich selten etwas retten.

Ja, regelmäßig mehrmals pro Jahr. Deshalb prüfe ich die Programme zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage neu und verlasse mich nicht auf Werte aus einem früheren Projekt.

Pflichten und Recht

Auditpflichtig nach dem Energiedienstleistungsgesetz sind Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition gelten. Maßgeblich sind Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme – und zwar einschließlich verbundener und Partnerunternehmen. Genau daran scheitert die Selbsteinschätzung oft. Ich prüfe das im Auftaktgespräch.

Das GEG enthält unter anderem Nachrüstpflichten für oberste Geschossdecken und Rohrleitungen, Vorgaben zum Austausch alter Heizkessel sowie Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen. Welche Pflichten konkret für Ihr Gebäude gelten, hängt vom Baujahr, vom Eigentümerwechsel und von der Nutzung ab – das ordne ich in der Beratung für Sie ein.

Bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen. Er gehört bereits in die Immobilienanzeige – fehlt er dort, ist das bußgeldbewehrt.

Unabhängigkeit

Nein. Ich bin ausschließlich beratend tätig und habe keine Vertriebs- oder Provisionsbindung an Hersteller, Händler oder Installationsbetriebe. Bei Energieaudits ist diese Unabhängigkeit sogar normativ vorgeschrieben.

Angaben zu Förderhöhen und gesetzlichen Pflichten: Stand September 2026. Die Programme ändern sich mehrmals pro Jahr – für Ihr konkretes Vorhaben prüfe ich die jeweils gültige Fassung.

Ihre Frage war nicht dabei?

Dann stellen Sie sie direkt. Das Erstgespräch ist kostenfrei und dauert etwa 15 Minuten.

Frage stellen