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Viele Effizienzmaßnahmen im Betrieb scheitern nicht an der Technik und nicht am Geld, sondern am Aufwand. Ein Förderantrag für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) verlangt ein Einsparkonzept, nachvollziehbar gerechnete Einsparungen, ein sauberes Investitionskonzept und einen Verwendungsnachweis nach Abschluss. Für einen Betrieb ohne eigene Energieabteilung ist das ein Projekt neben dem Tagesgeschäft.

Ich übernehme dieses Projekt vollständig. Ich analysiere, wo in Ihrem Betrieb Energie und Material verloren gehen, entwickle daraus ein Maßnahmenkonzept mit belastbaren Zahlen, beantrage die Förderung und führe den Nachweis bis zur Auszahlung. Sie treffen die Investitionsentscheidungen und stellen die Daten bereit – den Rest mache ich.

Typische Ansatzpunkte sind Druckluft, Prozesswärme und Abwärmenutzung, Kälte- und Lüftungstechnik, Beleuchtung, Antriebe und Pumpen sowie die Mess- und Regelungstechnik. Häufig ist die größte Einsparung nicht die neue Anlage, sondern die richtig eingestellte alte.

Für wen sich das eignet

  • Produzierende Betriebe mit relevanten Energiekosten
  • Handwerksbetriebe mit eigener Halle, Werkstatt oder Lager
  • Handels- und Logistikbetriebe mit Kälte-, Lüftungs- oder Beleuchtungstechnik
  • Unternehmen, die aus einem Energieaudit heraus Maßnahmen umsetzen wollen
  • Betriebe, die ein Energiemanagementsystem aufbauen oder Transformationsziele belegen müssen

Die EEW-Förderung im Überblick

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ist in mehrere Module gegliedert. Sie decken Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Anlagen zur Abwärmenutzung sowie Transformationskonzepte ab. Für welches Modul Ihr Vorhaben passt, hängt von der Art der Investition ab – nicht von der Branche.

Die Förderquote hängt am Modul und an der Unternehmensgröße; kleine und mittlere Unternehmen liegen dabei jeweils am oberen Ende. Bei einigen Modulen wird nach eingesparter Energiemenge gefördert statt nach Investitionssumme.

Wie bei allen Förderprogrammen gilt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Eine Bestellung, die vor der Antragstellung ausgelöst wurde, kostet die gesamte Förderung für dieses Vorhaben.

  • EEW-Module für Querschnittstechnologien, Prozesswärme, MSR-Technik, Abwärme und Transformationskonzepte
  • Förderquote abhängig von Modul und Unternehmensgröße
  • Erhöhte Sätze für kleine und mittlere Unternehmen
  • Antrag zwingend vor Vorhabenbeginn – Bestellungen erst nach Antragseingang
  • Ergänzend prüfe ich Landesprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Angaben zu Förderhöhen: Stand September 2026. Förderprogramme ändern sich häufig – die für Ihr Vorhaben gültigen Sätze prüfe ich zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage.

Was Sie von mir bekommen

  • Analyse der Energie- und Materialströme im Betrieb
  • Identifikation und Bewertung der Einsparpotenziale mit Kosten und Amortisation
  • Einsparkonzept in der von der Förderrichtlinie geforderten Form
  • Auswahl des passenden EEW-Moduls und Prüfung ergänzender Landesprogramme
  • Vollständige Antragstellung inklusive aller technischen Anlagen
  • Begleitung während der Umsetzung und Abstimmung mit den ausführenden Betrieben
  • Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle nach Abschluss

Was ich von Ihnen brauche

  • Verbrauchsdaten aller Energieträger der letzten drei Jahre
  • Lastgänge, soweit verfügbar
  • Anlagen- und Maschinenliste mit Leistungen und Betriebszeiten
  • Angaben zu geplanten Investitionen und zum Investitionszeitraum
  • Unternehmensdaten zur Prüfung der KMU-Eigenschaft und der De-minimis-Situation
  • Eine Ansprechperson aus der Technik und eine aus der kaufmännischen Leitung

Ablauf im Einzelnen

1

Erstgespräch

Wir schauen uns Ihre Energiekosten und die geplanten Investitionen an und klären, ob eine Förderung realistisch ist. Kostenfrei.

2

Analyse

Ich erfasse die Energie- und Materialströme und identifiziere die Stellen mit dem größten Hebel. Dabei zählt die belastbar gerechnete Einsparung, nicht der Katalogwert des Herstellers.

3

Einsparkonzept

Sie erhalten ein Maßnahmenkonzept mit Investitionskosten, Einsparung, Amortisation und der zu erwartenden Förderhöhe je Maßnahme.

4

Antrag

Ich stelle den Antrag mit allen technischen Anlagen und begleite die Rückfragen des Fördergebers.

5

Umsetzung und Nachweis

Während der Umsetzung stimme ich mich mit den ausführenden Betrieben ab. Nach Abschluss übernehme ich Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Weniger die Mitarbeiterzahl entscheidet als die jährlichen Energiekosten. Ab etwa dem mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr finden sich in fast jedem Betrieb Maßnahmen, deren Einsparung das Beratungshonorar deutlich übersteigt. Im Erstgespräch sage ich Ihnen ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie rechnet.

Das Energieaudit nach DIN EN 16247 erfüllt eine gesetzliche Pflicht und endet mit dem Bericht. Die Effizienzberatung setzt danach an: Sie überführt die Maßnahmen in einen Förderantrag und begleitet die Umsetzung. Beides lässt sich gut kombinieren – das Audit liefert die Datenbasis für den Antrag.

Ja. Rückfragen zum Antrag, Nachforderungen und der spätere Verwendungsnachweis laufen über mich. Sie bekommen jede Korrespondenz in Kopie, müssen sich aber nicht selbst einarbeiten.