
Warum die Zulassung der entscheidende Punkt ist
„Energieberater“ ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Jeder darf sich so nennen. Was zählt, ist etwas anderes: ob jemand in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes geführt wird.
Ohne diesen Eintrag lassen sich weder BEG-Anträge stellen noch die dafür nötigen Bestätigungen ausstellen. Ein individueller Sanierungsfahrplan darf ebenfalls nur von gelisteten Experten erstellt werden. Wer Ihnen eine Förderberatung anbietet, ohne gelistet zu sein, kann den Antrag am Ende nicht einreichen.
Deshalb stehen meine Nachweise hier offen. Ich bin in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena geführt, beim BAFA als Energieberater zugelassen und Mitglied im GIH Bundesverband – alle drei Verzeichnisse sind öffentlich, Sie finden die Links weiter unten.
Wie ich arbeite
Ich bin ausschließlich beratend tätig. Ich verkaufe keine Anlagen, vermittle keine Handwerksbetriebe und erhalte keine Provisionen – weder von Herstellern noch von Installateuren. Bei Energieaudits nach DIN EN 16247 ist diese Unabhängigkeit normative Voraussetzung, bei allen anderen Leistungen halte ich sie aus demselben Grund ein: Eine Empfehlung ist nur dann etwas wert, wenn sie nicht davon abhängt, wer daran verdient.
Sie haben durchgehend mit mir zu tun – vom ersten Telefonat bis zum Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme. Ich berate bundesweit – mit Sitz in Wetter (Ruhr); für Energieaudits, Unternehmensberatungen und größere Vorhaben bin ich deutschlandweit im Einsatz.
Wo meine Zulassung öffentlich hinterlegt ist
Geführt in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) – auch „dena-Liste“ genannt. BAFA und KfW führen keine eigenen Verzeichnisse, sondern prüfen jeden Förderantrag gegen diesen Eintrag.
Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE)
Die von der dena geführte Expertenliste ist die Voraussetzung für die Förderprogramme des Bundes. Nur wer hier geführt wird, darf BEG-Anträge begleiten, die nötigen Bestätigungen ausstellen und einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.
Zugelassener Energieberater beim BAFA
Die Zulassung beim BAFA erlaubt mir, die geförderte Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude durchzuführen und den Zuschuss auf das Beraterhonorar direkt für Sie zu beantragen. Ein eigenes Verzeichnis der zugelassenen Berater führt das BAFA nicht: Das Amt prüft jeden Antrag gegen die Expertenliste der dena. Wer dort für ein Programm geführt wird, ist damit beim BAFA zugelassen – deshalb führt der Prüf-Link auf dieselbe Liste.
Mitglied im GIH Bundesverband
Als Mitglied im Berufsverband der Gebäudeenergieberater bin ich an dessen fachliche Standards gebunden und bleibe bei Regelwerken und Förderänderungen auf dem laufenden Stand – die ändern sich mehrmals im Jahr.