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Große Unternehmen, die nicht als KMU gelten, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld – das BAFA prüft stichprobenartig und fordert die Nachweise an.

Ein Audit muss aber nicht nur eine Pflichtübung sein. Richtig durchgeführt liefert es eine belastbare Übersicht über alle Energieströme im Unternehmen und eine nach Wirtschaftlichkeit sortierte Maßnahmenliste. In den meisten Betrieben finden sich Einsparungen im mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr – häufig in der Drucklufterzeugung, der Prozesswärme, der Beleuchtung und in Anlagen, die außerhalb der Betriebszeit weiterlaufen.

Ich führe das Audit neutral und technologieoffen durch. Ich verkaufe keine Anlagen und vermittle keine Lieferanten – das ist bei einem Audit keine Nebensache, sondern Voraussetzung für die Anerkennung.

Für wen sich das eignet

  • Nicht-KMU nach EU-Definition, die der Auditpflicht nach EDL-G unterliegen
  • Unternehmen, die Fristen aus einem vorangegangenen Audit einhalten müssen
  • Betriebe, die von den Schwellenwerten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) betroffen sind
  • KMU ohne Auditpflicht, die ihre Energiekosten strukturiert senken wollen
  • Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 vorbereiten

Förderung und gesetzlicher Rahmen

Für KMU ist das Energieaudit über das BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) förderfähig: bezuschusst wird ein Teil der Beratungskosten, gedeckelt auf einen Höchstbetrag, der sich nach den jährlichen Energiekosten des Unternehmens richtet.

Für auditpflichtige Nicht-KMU gilt diese Förderung nicht – die Pflichterfüllung wird nicht bezuschusst. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht hier über die umgesetzten Maßnahmen, die ihrerseits über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gefördert werden können.

Zusätzlich zum EDL-G ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zu beachten: Ab bestimmten Schwellenwerten des jährlichen Gesamtendenergieverbrauchs müssen Unternehmen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen beziehungsweise Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Welche Schwelle für Sie gilt, klären wir im Auftaktgespräch.

  • KMU: Zuschuss auf das Audit über das BAFA-Programm EBN
  • Nicht-KMU mit Auditpflicht: keine Förderung des Audits selbst
  • Auditzyklus nach EDL-G: Wiederholung in einem festen Turnus von vier Jahren
  • EnEfG-Schwellenwerte prüfen – daraus können zusätzliche Pflichten entstehen
  • Aus dem Audit abgeleitete Investitionen sind über die EEW förderfähig

Angaben zu Förderhöhen: Stand September 2026. Förderprogramme ändern sich häufig – die für Ihr Vorhaben gültigen Sätze prüfe ich zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage.

Was Sie von mir bekommen

  • Auftaktgespräch und Festlegung der Systemgrenzen nach DIN EN 16247-1
  • Erfassung aller Energieträger und Aufbau der vollständigen Energiebilanz
  • Vor-Ort-Begehung aller relevanten Bereiche inklusive Messungen, wo die Datenlage es erfordert
  • Aufteilung des Verbrauchs auf Verbraucher, Prozesse und Gebäude
  • Maßnahmenliste mit Investitionskosten, Einsparung, Amortisation und Umsetzungspriorität
  • Normkonformer Auditbericht als Nachweis gegenüber dem BAFA
  • Ausfüllen der BAFA-Online-Erklärung zur Auditpflicht
  • Abschlusspräsentation für Geschäftsführung und technische Leitung

Was ich von Ihnen brauche

  • Verbrauchsdaten aller Energieträger der letzten drei Jahre (Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Kraftstoffe)
  • Lastgangdaten, sofern beim Netzbetreiber oder Lieferanten verfügbar
  • Anlagenliste mit Nennleistungen und typischen Betriebszeiten
  • Grundrisse und Lagepläne der Betriebsstätten
  • Eine feste Ansprechperson aus der Technik für Rückfragen und die Begehung
  • Angaben zur Unternehmensstruktur zur Prüfung der KMU-Eigenschaft

Ablauf im Einzelnen

1

Auftaktgespräch

Wir klären Auditpflicht, Systemgrenzen und Zeitplan. Dabei prüfen wir auch, ob Sie tatsächlich auditpflichtig sind – nicht jedes Unternehmen, das sich dafür hält, ist es.

2

Datenerhebung

Sie stellen die Verbrauchs- und Anlagendaten bereit. Ich baue daraus die Energiebilanz und identifiziere die Bereiche, die bei der Begehung im Fokus stehen.

3

Begehung

Vor-Ort-Aufnahme der Anlagen und Prozesse. Wo die Datenlage zu dünn ist, messe ich nach – etwa bei Druckluftleckagen oder Standby-Verbräuchen.

4

Auswertung

Ich rechne die Maßnahmen durch und priorisiere sie nach Wirtschaftlichkeit. Jede Maßnahme bekommt eine belastbare Zahl, keine Schätzung.

5

Bericht und Nachweis

Sie erhalten den normkonformen Auditbericht, ich unterstütze bei der BAFA-Erklärung. In der Abschlusspräsentation stelle ich die Ergebnisse der Geschäftsführung vor.

Häufige Fragen zu dieser Leistung

Auditpflichtig sind Unternehmen, die nicht als KMU im Sinne der EU-Definition gelten. Entscheidend sind Beschäftigtenzahl, Umsatz beziehungsweise Bilanzsumme – und zwar unter Einbeziehung verbundener und Partnerunternehmen. Genau daran scheitert die Selbsteinschätzung häufig. Die Prüfung ist Teil des Auftaktgesprächs.

Nein. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein EMAS-registriertes Umweltmanagementsystem befreit von der Auditpflicht nach EDL-G, solange die Zertifizierung aufrechterhalten wird.

Das Audit sollte dann so schnell wie möglich nachgeholt werden. Das BAFA kann Bußgelder verhängen, geht bei erkennbarer Nachholung erfahrungsgemäß aber zurückhaltender vor als bei fortgesetzter Untätigkeit. Melden Sie sich in dem Fall zügig.

Nein. Ich bin ausschließlich beratend tätig und habe keine Vertriebsbindung an Hersteller oder Installateure. Die DIN EN 16247 verlangt diese Unabhängigkeit ausdrücklich.